Die Unfallversicherung schützt die versicherte Person im Falle eines Unfalls, d.h. einer Gesundheitsschädigung die durch äußere Einflüsse hervorgerufen wurden, vor den finanziellen Folgen (Krankenhauskosten, Operationen, etc).
Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages vereinbart werden.
Die Zusammenstellung ist entweder in Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden. Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden.
Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen. Alle anderen, sonstigen Leistungen sind Kann-Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar.
Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der gesetzlichen Erstinformationspflicht gemäß § 15 (vormals § 11) der Versicherungsvermittlungsverordnung