Tierhalter haften für ihren Schützling und durch das Tier verursachte Schäden und Verletzungen.
Seit 2011 ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben, doch auch für Pferde sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, denn zur Haftung für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, sagt §§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der gesetzlichen Erstinformationspflicht gemäß § 15 (vormals § 11) der Versicherungsvermittlungsverordnung