Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung!
Jeder Kfz-Halter ist verpflichtet (§ 1 PflVG), für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges ab, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird.
Die Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des versicherten Fahrzeugs.
Die Deckung in der Kaskoversicherung bezieht sich allein auf den Versicherungsnehmer, der mit dieser Versicherung sein Kostenrisiko aus der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes seines Fahrzeugs absichert.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der gesetzlichen Erstinformationspflicht gemäß § 15 (vormals § 11) der Versicherungsvermittlungsverordnung