Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen und Ersatz verlangt wird, haften Sie i.d.R. mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Hier springt die private Haftpflichtversicherung für Sie ein und kann eine finanzielle Notlage vermeiden.
Vorausgesetzt Sie haben eine gute Versicherung.
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§ 823 Abs. 1 BGB)
Besitzen Sie eine Haftpflichtversicherung, können Sie Schadenersatzansprüchen i.d.R. gelassen entgegensehen. Der Schaden muß aber dem versicherten Risiko zuzurechnen und nach den dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Bedingungen versichert sein.
Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme der gesetzlichen Erstinformationspflicht gemäß § 15 (vormals § 11) der Versicherungsvermittlungsverordnung